Kriegergedächtnisstätte
Im Protokollbuch des Schützenvereins findet sich in der Neujahrsversammlung am 01.01.1950 die erste Erwähnung der Pflicht des Vereins zur Gefallenenehrung. Zu diesem Zweck wurden mehrere Vorschläge unterbreitet: Entweder sollten die Namen der Gefallenen und Vermissten in das bereits vorhandene Kriegerehrenmal im Dorf eingetragen oder auf einer Tafel in der neuen Kirche festgehalten werden. Ein dritter Vorschlag bestand in der Umwandlung der alten Kirche in eine Kriegergedächtniskapelle.
Auf der Hauptversammlung vom 07.04.1950 wurde der Beschluss gefasst, den letztgenannten Vorschlag umzusetzen. Hierfür wurde eigens ein Ausschuss gebildet, bestehend aus Hermann Sandmann, Hermann Ewering (Rothenberge) und Bernhard Nagelsmann.
Im Laufe der nächsten Jahre tat sich zunächst nichts. Erst kurz nach dem Schützenfest 1959 trafen sich Vorstandsmitglieder und Kassierer des Vereins. Bis dahin waren 2.058,00 DM durch die Kassierer für diesen Zweck gesammelt worden. Am 19.10.1959 bewilligte die politische Gemeinde Welbergen weitere 1.000,00 DM. Zusätzlich wurden 80,00 DM von der kurz zuvor verstorbenen Frau Jordaan gespendet. Eine Kirchenkollekte erbrachte weitere 208,00 DM.
Die Umgestaltung der alten Kirche wurde schließlich fallengelassen. Mit dem Kirchenvorstand einigte man sich darauf, die Gefallenen- und Vermisstenehrung in der neuen Kirche, im hinteren Bereich, durchzuführen. Unter Anleitung des Architekten Guido Freese wurden daraufhin die Vorarbeiten aufgenommen. Die rechte Seitenkapelle wurde entsprechend aus- und umgebaut. Der alte Steinfußboden wurde durch einen ansprechenden schwarzen Plattenboden ersetzt, die Normalglasfenster erhielten Buntglas, und die übrige Einrichtung wurde dem Zweck entsprechend hergerichtet. Die Gesamtkosten von 3.138,00 DM wurden – neben den oben aufgeführten Beträgen – im Wesentlichen durch Sammlungen finanziert.
Nach Fertigstellung der Kriegergedächtnisstätte wurde die Satzung des Vereins 1959 wie folgt ergänzt:
„Die jeweilige Königin des Jahres hat selbst oder durch eine geeignete Person dafür zu sorgen, dass an allen Sonn- und Feiertagen des Jahres in der Kriegergedächtniskapelle mindestens sechs Kerzen brennen. Die Kerzen sind jeweils morgens vor den Gottesdiensten anzuzünden und zum üblichen Preis dem Kerzenautomaten zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vom Schützenverein ersetzt. Für die schätzungsweise bis zum nächstfolgenden Schützenfest entstehenden Kosten ist dem Vorstand die Auflage erteilt worden, in der Woche nach dem Schützenfest der neuen Königin einen gewissen Vorschuss zu leisten. Der jeweilige Hauptkassierer wurde hierfür verantwortlich gemacht. Ebenfalls ist in dieser Woche der alten Königin der über den Vorschuss hinaus verauslagte Betrag zu erstatten. Die Königin hat selbst die Verrechnung zu veranlassen. Wird der Betrag nicht ganz aufgebraucht, so soll dieser in den Opferstock hinterlegt werden. Dieses Amt für die Königin gilt jeweils für ein Jahr. Bei Nichtstattfinden eines Schützenfestes wird vom Vorstand entsprechend disponiert und eventuell auf frühere Königinnen zurückgegriffen.“
Das Gedenken an alle in Kriegen Gefallenen und Vermissten, aber auch an alle verstorbenen Vereinsmitglieder, wird dem Schützenverein Welbergen stets eine ehrende Verpflichtung bleiben.