Schützenverein Welbergen 1629 e.V.
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Satzung


§ 1 Name, Sitz und Aufgabe
a.) Der Verein führt den Namen Schützenverein Welbergen (Stadt Ochtrup) e.V. 1629.
b.) Der Verein hat seine Sitz in Welbergen (Stadt Ochtrup). Der Vereinsbezirk umfasst das Gebiet der Kirchengemeinde Welbergen.
c.) Der Verein will seine Mitglieder zur Pflege und Förderung alter Schützentradition, zur Erhaltung heimatlichen Brauchtums und zur Aufrechterhaltung nachbarschaftlichen Familiensinns anhalten. Er will darin zugleich der Förderung einer christlichen Haltung, der Freude und einer guten Freizeitgestaltung dienen.
 
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet halt und im Vereinsbezirk wohnt. Über Ausnahmen bezüglich der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
 
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Aufnahme und Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft: Die Zahlung des Aufnahmebeitrages und der laufenden Mitgliedsbeiträge.
 
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann nach Ablauf eines Geschäftsjahres dem Vorstand mündlich gekündigt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. (Verstoss gegen die Satzung, Verstoss gegen die Beschlüsse des Vereins, Zahlungseinstellung, unehrenhaftes Verhalten). Mit Beschluss des Ausschlusses gilt die Mitgliedschaft als beendet. Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zu diesem Zeitpunkt voll und ganz seine Verpflichtungen dem Verein gegenüber zu erfüllen.
 
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand
2. die Bezirkskassierer
3. die Mitgliederversammlung
4. das Ehrengericht
 
§ 6 Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen:

1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. dem Schatzmeister
4. dem Schriftführer
5. dem Zeugwart
6. zwei Beisitzern
7. zwei Jungbeisitzern (Diese dürfen im Wahlzeitpunkt nicht älter als 23 Jahre sein.).

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sie führen die Geschäfte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht stattgefunden hat. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung selbst.
 
§ 7 Festausschüsse
Zur Vorbereitung von Veranstaltungen und ihrer Durchführung werden bei Bedarf – zur Unterstützung des Vorstandes – Festausschüsse gewählt.
 
§ 8 Mitgliederversammlung
Im Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden, und zwar im ersten Quartal des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr gilt von Schützenfest zu Schützenfest. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand zwei Wochen vorher durch Aushang einberufen. Sie hat folgende Aufgaben:

1. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes über das zurückliegende Geschäftsjahr
2. Entlastung des Vorstandes
3. Wahlen zum Vorstand (anteilig jährlich Wahl des halben Vorstandes)
4. Festsetzung der Aufnahme- und Jahresbeiträge
5. Wahl eines Ehrengerichtes
6. Satzungsänderungen

Die Beschlüsse bedürfen der Beurkundung. Sie müssen von allen Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden.
 
§ 9 Abstimmung
Vorstandsmitglieder im Sinne des § 6 dieser Satzung sind gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigen. Stehen mehrere Personen zur Wahl, ist geheime Abstimmung erforderlich. Hat bei der ersten Wahl keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigten.
 
§ 10 Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann von sich aus eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn mindestens 10 % der zahlenden Mitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen.
 
§ 11 Ehrengericht
Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung, oder gegen Beschlüsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung, oder schädigt er das Ansehen des Vereins, so kann der Vorstand das Ehrengericht anrufen. Das Ehrengericht besteht aus einem Vorsitzenden und vier Vereinsmitgliedern als Beisitzer. Die Mitglieder des Ehrengerichts und zwei Stellvertreter werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Ehrengericht kann eine Verwarnung aussprechen oder auf Ausschluss erkennen. Hat das Ehrengericht auf Ausschluss erkannt, so steht dem Betroffenen das Recht der Berufung bei der Mitgliederversammlung zu.
 
§ 12 Satzungsänderungen
Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens 10 % der Mitglieder gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Hauptversammlung 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen.
 
§ 13 Auflösung
Die Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn 90 % der eingeschriebenen Mitglieder des durch eine Briefwahl bekunden. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist da Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes aufgeführt werden.
 
§ 14 Schadenshaftung
Der Schützenverein Welbergen (Stadt Ochtrup) e.V. 1629 ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer satzungsgemäss berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene zum Schadenersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. Der Verein haftet mit seinem Vermögen. Vorstandsmitglieder oder Vereinsmitglieder können von Dritten nicht zum Schadenersatz herangezogen werden.
 
§ 15 Schlusssatz
Über alle in der Satzung nicht ausreichend geklärten Fälle und über Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung entscheidet der erweiterte Vorstand. Jede Entscheidung erfordert eine _ Mehrheit der anwesenden Stimmen. Eingetragen beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 362 Vereinsregister.